Beitragseinzug 2016

   Laut der Mitgliederversammlung im Jahr 2015 wurde beschlossen:
    * Für alle im Sportverein neu aufgenommenen Vereinsmitglieder ist im Aufnahmeantrag das Einverständnis
       zur Lastschriftvereinbarung für den zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag Voraussetzung und somit Pflicht.
 
    * Für die bereits von den Mitgliedern abgegebenen Lastschriftvereinbarungen wird der diesjährige Jahresbeitrag
       bis
Ende Mai 2016 vom angegebenen Girokonto des Vereinsmitgliedes laut Festlegung in der Jahreshauptversammlung
       vom 22.04.2016 eingezogen.
       Die Vereinsmitglieder, welche ihre Zustimmung zum Lastschriftverfahren nicht erteilt haben, überweisen ihren Jahres-
       mitgliedsbeitrag bis zum
31.05.2016 auf das dafür extra eröffnete Konto. Bitte unbedingt den Namen sowie die Abteilung
       auf der Überweisung mit angeben!
    * Eine Barzahlung des Mitgliedsbeitrages ist nur noch im Ausnahmefall in Abstimmung mit der jeweiligen Abteilung möglich.