2G-Regel für Vereinssport tritt in Kraft
Vorgaben des Landratsamtes Sonneberg werden umgesetzt!
Mit Inkrafttreten der
Allgemeinverfügung Nummer 10/2021 des Landratsamtes Sonneberg setzt die Behörde die Vorgaben der Thüringer Landesregierung um. Zu den Sportstätten haben nur noch gegen Covid19 geimpfte oder von einer derartigen Erkrankung genesene Personen Zutritt. Ungeimpften oder Personen, die keine Angaben zum Impfstatus machen möchten, wird der Zutritt verwehrt. Die Abteilungsleiter können weitere Auskünfte zu den geltenden Regulären geben.